Editorial

Der Blick auf ›Zentrum‹ und ›Peripherie‹ ist zu einer gebräuchlichen Perspektivierung historischer Forschung geworden. Er lässt manches sichtbar werden, schreibt aber nicht selten nahe liegende Wahrnehmungsmuster und Deutungsangebote von großer suggestiver Kraft fort. Auch die europäische Rechtsgeschichte kennt ihre Zentren und Peripherien: Italien, dann Frankreich, die Niederlande und Deutschland, alle von der »Fackel der großen Rechtswissenschaft« erleuchtet, stehen noch immer im Licht; Skandinavien, Ost und Südosteuropa, die anglo-amerikanische Welt, Spanien, Portugal, Lateinamerika und die vielen anderen imperialen Räume europäischer Mächte jenseits der Grenzen des Kontinents tragen trotz ihrer gewaltigen räumlichen Ausdehnung und intellektuellen Produktion noch immer wenig zu unserem Bild von der (europäischen) Rechtswissenschafts- und Rechtsgeschichte bei.
Diese Einsichten sind keineswegs neu, aber immer noch gültig – Grund genug, uns weiter und vermehrt den sog. Peripherien zuzuwenden, innerhalb Europas und im globalen Raum, aber auch thematisch: nicht zuletzt, um die Optik von Zentrum und Peripherien und das Deutungsmonopol einiger aus dem Zentrum in die Peripherien hineingeschriebener Rechtsgeschichten zu brechen und nach den Möglichkeiten einer dezidiert dezentralisierten Rechtsgeschichte zu fragen. Wir tun dies unter anderem im Rahmen eines Forschungsprojekts, das in Kooperation mit dem Exzellenzcluster »Herausbildung normativer Ordnungen« durchgeführt wird und sich der Rechtsgeschichte Südosteuropas widmet. Jani Kirov führt in seinen Prolegomena zu einer Rechtsgeschichte Südosteuropas in einige damit verbundene methodische Probleme postimperialer Historiographie und erste Ergebnisse der Forschung ein; viele seiner Überlegungen lassen sich auch auf andere räumliche Kontexte übertragen.
Auch Peter Collins Beitrag Durch Zwang zur Freiheit? ist im interdisziplinären Gespräch des Exzellenzclusters gereift und führt die Geschichte der Regulierten Selbstregulierung fort, zu der gerade ein weiterer, von ihm mit herausgegebener Band in unserer Schriftenreihe erschienen ist: Selbstregulierung im 19. Jahrhundert – zwischen Autonomie und staatlichen Steuerungsansprüchen (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 259). Wenig bekannten und erstaunlichen Phänomenen der Rechtsgeschichte widmen sich auch Karl Härter in seinem Beitrag zur Formierung transnationaler Strafrechtsregime und Miloš Vec mit seinen Gedanken zu Grundrechten der Staaten. Alle vier Autoren stehen für wesentliche Forschungsanliegen des Instituts: die Rechtsgeschichte Südosteuropas, Regulierte Selbstregulierung, Völkerrechtsgeschichte sowie Strafrechtsgeschichte und Historische Kriminalitätsforschung.
Unser besonderes Interessean ›Recht und Religion‹ – und an nicht immer im Brennpunkt der rechtshistorischen Aufmerksamkeit stehenden Quellen und Regionen – kommt in Dmitrii Belkins Beitrag zur Rechtsgeschichte der Juden in der Ukraine zu Beginn des 20. Jahrhunderts und in Wim Decocks Aufsatz From Law to Paradise zum Ausdruck, in dem er sich dem Rechtsdenken auf der Grenze zwischen weltlichem und kirchlichem Recht, Philosophie und Moraltheologie in der frühneuzeitlichen spanischen Monarchie zuwendet.
Repräsentiert das Heft mit diesen und den kurzen Beiträgen von Wolfram Brandes (zusammen mit Hartmut Leppin) und Barbara Dölemeyer – und den Illustrationen aus einer von ihr konzipierten Ausstellung anlässlich von 200 Jahren ABGB – einen großen Teil des Forschungsspektrums des Instituts, so haben wir eines nicht geschafft: eine breite Debatte »Europa und die Türkei: Eine europäische Rechtsgeschichte?« anzuzetteln. Das Echo auf unseren Aufruf hat uns gezeigt, wie wenig wir doch noch voneinander wissen und miteinander kommunizieren: Es war trotz einzelner Eingänge überaus schwach. Wir haben deswegen auf diese Debatte verzichten müssen – vorerst, denn sie muss geführt werden. Einige einschlägige Rezensionen sowie einen wichtigen Beitrag wollen wir aber bereits jetzt abdrucken: Osman Cans Abhandlung über Das türkische Verfassungsgericht als Wächter der Raison d'État.
Um Staatsraison und Verwandtes, also gerade nicht um periphere, sondern zentrale Themen der europäischen Rechtsgeschichte, wird es dann wieder im nächsten Heft gehen, das im Herbst mit einem Schwerpunkt auf Beiträgen zur Wissenschaftsgeschichte des öffentlichen Rechts erscheinen wird.

Thomas Duve

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